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Qualitätsberichte nach § 137 SGB V

Seit 2004 ist jedes deutsche Krankenhaus verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 SGB V zu veröffentlichen. Die Agentur Kabutz berät und unterstützt bei der Erstellung derartiger Qualitätsberichte in allen Prozessstufen.

Die Abschnitte sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Das Qualitätsmanagement beschäftigt sich mit den Prozessen des gesamten Krankenhauses mit dem Ziel der Prozessoptimierung bzw. kontinuierlichen Verbesserungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Patientenorientierung und -zufriedenheit.

Der Qualitätsbericht ermöglicht
  • den Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen eine vergleichende Auswertung der Daten aller Krankenhäuser
  • den Versicherten bzw. Patienten, den Vertragsärzten und Krankenkassen einen Einblick in das Leistungsspektrum und das Qualitätsmanagement des Krankenhauses, um so mit Informationen und Entscheidungshilfen im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung, bei der Einweisung und Weiterbetreuung zu geben
  • dem Krankenhaus, seine Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen